Die Wiedergutmachung gehört zu den zentralen Themen in der Auseinandersetzung der deutschen Nachkriegsgesellschaft mit dem "Dritten Reich". Ihre Leistungen und Mängel wirken bis heute nach. Tobias Winstel analysiert die administrative Praxis der Entschädigung und Rückerstattung, stellt Regelwerke, Institutionen und konkurrierende Ansprüche vor. Er macht die Erwartungen der ehemaligen Verfolgten und ihre Erfahrungen im Prozess der Wiedergutmachung sichtbar. Eingebunden werden Perspektiven der Politik-, Verwaltungs- und Rechtsgeschichte bis hin zur Wirkungs- und Erfahrungsgeschichte. Indem Winstel die bundesdeutsche Entwicklung im internationalen Zusammenhang analysiert, leistet er auch einen grundsätzlichen Beitrag zur Frage nach Möglichkeiten und Grenzen "verhandelter Gerechtigkeit" beim Umgang mit historischer Schuld.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 14.05.2007
Gelungen findet Constantin Goschler Tobias Winstels "große Fallstudie" über die Entschädigungspraxis jüdischer NS-Opfer in Bayern. Goschler lobt das Moderate von Winstels Darstellung juristischer und administrativer Strukturen. "Kritische Töne" vernimmt er bei den subjektiven Auslegungen der Entschädigungen durch die Betroffenen. Insgesamt aber erscheint ihm die Arbeit nicht zu skandalisieren, sondern auf ein "freundliches Gesamtbild" hinauszulaufen. Die Frage, ob die bayerische Perspektive im aktuellen internationalen Diskurs besondere Berechtigung hat, muss Goschler allerdings verneinen. Die "Zukunft der Wiedergutmachung" sieht er jedenfalls in den transnationalen Gerichtssälen, vor der Weltöffentlichkeit.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.09.2006
Tobias Winstels Untersuchung über die Entschädigung für jüdische Opfer des Nationalsozialismus in Bayern von der Besatzerzeit bis Mitte der fünfziger Jahre hat Niels Hansen rundum überzeugt. Er würdigt die auf Einzelfallakten der zuständigen Ämter sowie auf Generalakten zur Wiedergutmachung in Bayern basierende Arbeit als durchdacht und ausgewogen. Die Darstellung der staatlichen Instanzen wie des Landesentschädigungsamtes und der öffentlichen Meinung, aber besonders auch der Opfer und der Rückerstattungspflichtigen wertet er als überaus differenziert. Insgesamt wird für Hansen deutlich, dass Rückerstattungen und Entschädigungen, die aus Entrechteten wieder Berechtigte machten, einen "wichtigen Beitrag" zur Auseinandersetzung mit der "Vergangenheit" leisteten.
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