Das moderne Strafrecht soll auf eine komplexer gewordene Wirklichkeit reagieren. Ihm wird jedoch attestiert, diesem Anspruch nicht zu genügen und in einer Steuerungskrise zu stecken. Als Ausweg rückt nun die 'Prozeduralisierung' des Rechts in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Diskussion. Dieser Begriff steht für die verfahrensförmige Flexibilisierung des Rechts z.B. in zeitlicher und struktureller Hinsicht. In der Prozeduralisierung wird ein 'Paradigmenwechsel' gesehen, der zu 'neuen Weichenstellungen' in der Steuerung durch Recht führen kann. Vor diesem Hintergrund wird in der neuen Studie erstmals das Konzept vom prozeduralen Strafrecht grundlegend entfaltet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.01.2011
Vorsicht ist geboten laut Wilnried Hassemer, der uns das formalisierte und das prozeduralisierte Strafrecht als zwei vielfach von einander abhängige Brüder vorstellt. Vorsicht, wenn wir meinen, der eine Bruder käme ohne den anderen aus. Dafür, dass ein solch ausgewogenes Rechtsverständnis wirksam ist und bleibt, scheint ihm Andreas Eickers Habilitationsschrift eine gute Basis zu sein. Grundsolide und fantasievoll zugleich, auf breiter Materialbasis setzt ihm der Strafrechtsprofessor die Verhältnisse auseinander. Nur: einen Paradigmenwechsel hin zur Prozedualisierung, wie ihn der Autor heraufziehen sieht, möchte Hassemer eben gerade nicht erkennen noch wollen.
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