Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.08.2004
Ernst-Wolfgang Böckenförde ist von der "Reflexionskraft und Stringenz" der vorliegenden Studie so beeindruckt, dass er ihren inhaltlichen Rahmen gerne noch erweitert gesehen hätte. Es geht, ganz grundsätzlich, darum, warum der Staat bestraft - tut er es allein, um die Vergeltung für geschehenes Unrecht seinen Instanzen zu übergeben und so den öffentlichen Frieden zu wahren, oder will er auch erziehen und abschrecken? Frage und Antworten führen in staatstheoretischen und rechtsphilosophische Gefilde, durch die Günther Jakobs dem Rezensenten zufolge mit klarem Verstand und "prägnanter Diktion" seinen Weg bahnt. Der führt unter anderem bei Konzeptionen von Kant, Feuerbach und Hegel vorbei, wobei der Verfasser die "Nützlichkeitsargumentation der Aufklärungsphilosophie, ebenso die Präventionstheorien, sei es Feuerbachs, sei es der Utilitaristen" eher kritisch betrachtet und sich an Kants normative Definition des zu Bestrafenden als "Person" - im Gegensatz zu einem bloßen Objekt der Rechtssprechung - hält: "Die Person steht im Recht und hat darin ihre Freiheit. Das öffnet zugleich die Sicht auf die besondere Eigenart der Straftat, dass sie nämlich die Maßgeblichkeit des Rechts als Bedingung und Wirklichkeit der Freiheit in Frage stellt und das eigene subjektive Belieben dagegensetzt." Was also, fragt sich Böckenförde mit dem Autor, soll der Staat tun, wenn das geschieht? Er soll, so die an Hegel anknüpfende Argumentation, bestrafen, um gerade auch die Akzeptanz jener Maßgeblichkeit durch die Mehrheit zu bestärken. Der andere aber, der sich selbst außerhalb des Rechts (und der Freiheit) stellt - der müsse als "Feind" betrachtet und behandelt werden. Und genau darüber hätte der Rezensent gerne noch mehr vom klugen Verfasser gehört.
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