Mit Abbildungen. Erst nur als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung unbestritten die deutsche Verfassung - die freiheitlichste und stabilste, die es je gab. Es definiert Deutschland als föderativen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sein Grundrechtekatalog stellt die Würde des Menschen über alles und diszipliniert die staatlichen Gewalten. Peter Zollings Einführung erklärt das Grundgesetz und zeigt seine Entstehungsgeschichte: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten miterlebt, wie wenig die Weimarer Demokratie dem Nationalsozialismus entgegenzusetzen hatte. So etwas sollte nie wieder möglich sein.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 18.05.2009
Pädagogisch, aber wertvoll. So könnte Rolf Lamprechts Resümee des Buches von Peter Zolling lauten. Für Lamprecht liegt auf der Hand, dass sich der Autor vor allem an junge Leser wendet. Form, Inhalt und Tonfall des Buches, meint er, sind darauf ausgerichtet, wenn Zolling von der Entstehung, den Urhebern und den Weichenstellungen des Grundgesetzes berichtet und die Grundrechte erläutert. Knapp und kundig geht das vor sich, erklärt uns der Rezensent, der allerdings auch Präferenzen erkennt. Etwa, wenn der Autor dem Thema Eigentum (Finanzkrise!) besonders viel Raum widmet.
Bestnoten vergibt Rezensent Volker Ullrich an diese Einführung in das Grundgesetz und seine Bedeutung für die politische Kultur in diesem Land. Denn der Autor beweise auch hier wieder eindringlich sein Talent, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen, weshalb er das Buch nicht allein für Jugendliche (an die es gerichtet ist), sondern auch für erwachsene Interessierte empfehlenswert findet. Zunächst zeichne Peter Zolling die Entstehungsgeschichte des Gesetzes nach 1945 nach, um dann die Substanz seiner Artikel zu erläutern und gegen missbräuchliche Interpretation in Schutz zu nehmen. Zu den Stärken des Buchs gehört aus Sicht des Rezensenten auch, dass es Partei ergreift, zum Beispiel für Artikel 14, der die Sozialbindung von Eigentum festlegt, Eigentum und maßloses Gewinnstreben also für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält.
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